Der Gemeinderat ernennt eine Kunstkommission von 4 bis 6 Mitgliedern, wobei mindestens ein Mitglied Fachperson (Künstler/in oder zumindest in dem Bereich der Kunst tätig) sein soll. Ebenso muss der Gemeinderat/die Gemeinderätin mit dem Ressort «Kunst und Kultur» Mitglied der Kommission sein. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 4 Jahre.
Unterstützung regionaler Kunstschaffender
Ankauf von Werken (Öffentliche Sammlung der Gemeinde)
Organisation von repräsentativen, nicht kommerziellen Ausstellungen
Finanzielle Unterstützung für definierte Projekte
Präsentation der Kunstsammlung in den öffentlichen Räumen (innen und aussen) in den Büros, Sitzungszimmern und der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Räumen der Gemeinde
Führung einer Dokumentation über die Werke der Sammlung und über Kunstschaffende der Region
Unterhalt und Instandstellung (Rahmungen, Reinigungen, Reparaturen) der Kunstwerke der SammlungZuständigkeit für Kunst betreffende Fragen auf der Gemeindeebene
bei Schenkungen
Lagerung der nicht ausgestellten Werke
Anfragen und Angebote von Aussen (evtl. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen)
Kommissionssitzungen (min. 4 pro Jahr) mit Protokoll an den Gemeinderat
Gemeinsame Ausstellungs- und Atelierbesuche zwecks Anschaffungen im Rahmen des Jahresbudgets (Anträge an den Gemeinderat).
Kontrollieren der Räume in ihrem Zuständigkeitsbereich, Aufhängen und platzieren von neu erworbenen Werken; Umhängen und Umstellen der bestehenden Werke; Sicherstellung der Werke bei allfälligen Bauvorhaben der Gemeinde (Transport und Lagerung).
Projektbearbeitung (Ausstellungen, Wettbewerbe und andere Aktivitäten), evtl. in Teamarbeit (Unterkommissionen).
Jährlicher Kreditantrag zuhanden des Gemeinderat zugunsten des Vorschlags
Das Aufhängen und die Platzierung von Kunstwerken in den öffentlich zugänglichen Räumen der Gemeinde
In geschlossen Räumen erfolgt die Platzierung der Werke aus der Sammlung im Einvernehmen mit den Personen, welche in diesen Räumen arbeiten
Reservation von Kunstwerken für die Gemeinde im Rahmen des Budgetkredits


