Pflichtenheft

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Pflichtenheft Kunstkommission

Der Gemeinderat ernennt eine Kunstkommission von 4 bis 6 Mitgliedern, wobei mindestens ein Mitglied Fachperson (Künstler/in oder zumindest in dem Bereich der Kunst tätig) sein soll. Ebenso muss der Gemeinderat/die Gemeinderätin mit dem Ressort «Kunst und Kultur» Mitglied der Kommission sein. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 4 Jahre.

Zweck


Unterstützung regionaler Kunstschaffender

  • Ankauf von Werken (Öffentliche Sammlung der Gemeinde)
  • Organisation von repräsentativen, nicht kommerziellen Ausstellungen
  • Finanzielle Unterstützung für definierte Projekte
  • Präsentation der Kunstsammlung in den öffentlichen Räumen (innen und aussen) in den Büros, Sitzungszimmern und der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Räumen der Gemeinde
  • Führung einer Dokumentation über die Werke der Sammlung und über Kunstschaffende der Region
  • Unterhalt und Instandstellung (Rahmungen, Reinigungen, Reparaturen) der Kunstwerke der Sammlung

Zuständigkeit für Kunst betreffende Fragen auf der Gemeindeebene

  • bei Schenkungen
  • Lagerung der nicht ausgestellten Werke
  • Anfragen und Angebote von Aussen (evtl. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen)

Vorgehen

  • Kommissionssitzungen (min. 4 pro Jahr) mit Protokoll an den Gemeinderat
  • Gemeinsame Ausstellungs- und Atelierbesuche zwecks Anschaffungen im Rahmen des Jahresbudgets (Anträge an den Gemeinderat).
  • Kontrollieren der Räume in ihrem Zuständigkeitsbereich, Aufhängen und platzieren von neu erworbenen Werken; Umhängen und Umstellen der bestehenden Werke; Sicherstellung der Werke bei allfälligen Bauvorhaben der Gemeinde (Transport und Lagerung).
  • Projektbearbeitung (Ausstellungen, Wettbewerbe und andere Aktivitäten), evtl. in Teamarbeit (Unterkommissionen).
  • Jährlicher Kreditantrag zuhanden des Gemeinderat zugunsten des Vorschlags

Kompetenzen

  • Das Aufhängen und die Platzierung von Kunstwerken in den öffentlich zugänglichen Räumen der Gemeinde
  • In geschlossen Räumen erfolgt die Platzierung der Werke aus der Sammlung im Einvernehmen mit den Personen, welche in diesen Räumen arbeiten
  • Reservation von Kunstwerken für die Gemeinde im Rahmen des Budgetkredits